A) Allgemeine Geschäftsbedingungen (oder als Rahmenvertrag ) für Agenturen
Die nachstehenden Vereinbarungen gelten zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend "Freelancer" genannt) und seinem Auftraggeber (nachfolgend "Agentur" genannt) für alle Aufträge für IT-Diensleistungen über Beratung und Software-Entwicklung sowie ähnliche IT-Diensttleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Beide nachfolgend auch "Parteien" genannt.

Präambel
Als IT-Personal-Dienstleister vermittelt die Agentur den Freelancer an Unternehmen oder als Vertrags-Dienstleister schließt die Agentur den Vertrag mit dem Freelancer zugunstens eines Unternehmens (nachfolgend "Kunden" genannt). Die Agentur verdient dadurch eine Provision auf dem Stundensatz des Freelancers.
Als selbständiger IT-Experte erbringt der Freelancer die projektbezogenen IT-Dienstleistungen bei den Kunden.

§1 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte IT-Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung des Freelancers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird.
2. Der Freelancer arbeitet als selbständiger Unternehmer. Weder die Agentur noch der Kunde, für den die beauftragte IT-Dienstleistung zu erbringen ist, ist befugt, dem Freelancer arbeitsrechtliche Weisungen zu erteilen oder ihn in den Betrieb einzugliedern.

§2 Leistungsumfang und Projekteinzelvertrag
1. Zusätzlich zum Rahmenvertrag werden Projekteinzelverträge
abgeschlossen, die den Honorarsatz, den Leistungsumfang, die Aufgabenstellung, die Laufzeit, den Projektstandort, die Fälligkeit und evtl. weitere Details im Einzelnen festlegen.
2. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Projekteinzelvertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

§3 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Arbeiten, zustande.
2. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
3. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich mit einer Frist, falls nicht abweichend vereinbart, von 30 Tagen gekündigt werden.
4. Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Freelancers ist die volle Vergütung zu zahlen.

§4 Honorare, Reisekosten und Fälligkeit
1. Das Honorar für die Dienste des Freelancers ist nach den von ihm für seine Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorar).
2. Bei Dienstreisen zu einem anderen anders als zu dem vereinbarten Projektstandort sind Reisekosten zusätzlich zu berechnen.
3. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den im Projekteinzelvertrag vereinbarten Honorarsätzen.
4. Ist keine Fälligkeit vereinbart, so sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen.
5. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (Reisekosten, ...) verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

§5 Pflichten und Haftung des Freelancers
1. Der Freelancer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln.
2. Der Freelancer ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und -verordnungen zu beachten.
3. Für die Haftung des Freelancers für sein nachweislich vorsätzliches Verschulden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§6 Leistungsverzögerungen
1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten der Agentur bzw. des Kunden, berechtigen den Freelancer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
2. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Freelancer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§7 Provision und Ausschluss von Ansprüchen der Agentur gegen den Freelancer
1. Mit der erhaltenen Provision sind alle Ansprüche der Angentur gegen den Freelancer abgegolten.
2. Jegliche Schadensersatzansprüche, Vorbehaltsansprüche, Zurückbehaltungsansprüche und Aufrechnungen der Agentur gegen den Freelancer sind ausgeschlossen.

§8 Wettbewerbsverbot und Kundenschutz
1. Für das Wettbewerbsvebot gelten die gesetzlichen Regelungen.

2. Für den Kundenschutz gelten die die gesetzlichen Regelungen (s. OLG Dreden 13.09.2011 Az 5U 236/11, BGH 10.04.2003 Az III ZR 196/02 und §74 HGB). Der Kundenschutz ist ausgeschlossen, falls der Freelancer den Kunden bereits selbst kennt, oder falls die Agentur den Vertrag kündigt.

§9 Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Der Freelancer ist Urheber der von ihm erstellten Software, falls nicht abweichend vereinbart.
2. Der Kunde, für den die Software zu erstellen ist, hat Miturheberrecht und Nutzungsrecht an der von dem Freelancer für den Auftrag erstellten Software.

§10 Schlussbestimmungen
1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
3. Gerichtsstand für beide Parteien ist der Geschäftssitz des Freelancers.

 

Muster-Rahmenvertrag für Agenturen
XXX_TBN_RV.pdf
PDF-Dokument [61.9 KB]
Muster-Projekteinzelvertrag
XXX_TBN_EV.pdf
PDF-Dokument [53.9 KB]

 

 

B) Allgemeine Geschäftsbedingungen (oder als Rahmenvertrag ) für Endkunden
Die nachstehenden Vereinbarungen gelten zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend "Freelancer" genannt) und seinem Auftraggeber (nachfolgend "Endkunden" genannt) für alle Aufträge für IT-Diensleistungen über Beratung und Software-Entwicklung sowie ähnliche IT-Diensttleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Beide nachfolgend auch "Parteien" genannt.

§1 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte IT-Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung des Freelancers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird.
2. Der Freelancer arbeitet als selbständiger Unternehmer. Der Endkunde ist nicht befugt, dem Freelancer arbeitsrechtliche Weisungen zu erteilen oder ihn in den Betrieb einzugliedern.

§2 Leistungsumfang und Projekteinzelvertrag
1. Zusätzlich zum Rahmenvertrag werden Projekteinzelverträge abgeschlossen, die den Honorarsatz, den Leistungsumfang, die Aufgabenstellung, die Laufzeit, den Projektstandort, die Fälligkeit und evtl. weitere Details im Einzelnen festlegen.
2. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Projekteinzelvertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

§3 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Arbeiten, zustande.
2. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
3. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich mit einer Frist, falls nicht abweichend vereinbart, von 30 Tagen gekündigt werden.
4. Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Freelancers ist die volle Vergütung zu zahlen.

§4 Honorare, Reisekosten und Fälligkeit
1. Das Honorar für die Dienste des Freelancers ist nach den von ihm für seine Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorar).
2. Bei Dienstreisen zu einem anderen anders als zu dem vereinbarten Projektstandort sind Reisekosten zusätzlich zu berechnen.
3. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den im Projekteinzelvertrag vereinbarten Honorarsätzen.
4. Ist keine Fälligkeit vereinbart, so sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen.
5. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (Reisekosten, ...) verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

§5 Pflichten und Haftung des Freelancers
1. Der Freelancer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse des Endkunden vertraulich zu behandeln.
2. Der Freelancer ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und -verordnungen zu beachten.
3. Für die Haftung des Freelancers für sein nachweislich vorsätzliches Verschulden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§6 Leistungsverzögerungen
1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Endkunden, berechtigen den Freelancer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
2. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Freelancer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

 

§7 Ausschluss von Ansprüchen des Endkunden gegen den Freelancer
1. Jegliche Schadensersatzansprüche, Vorbehaltsansprüche, Zurückbehaltungsansprüche und Aufrechnungen des Endkunden gegen den Freelancer sind ausgeschlossen.

§8 Wettbewerbsverbot
1. Für das Wettbewerbsvebot gelten die gesetzlichen Regelungen (s. OLG Dreden 13.09.2011 Az 5U 236/11, BGH 10.04.2003 Az III ZR 196/02 und §74 HGB). Das Wettbewerbsvebot ist ausgeschlossen, falls der Endkunde den Vertrag kündigt.

 

§9 Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Der Freelancer ist Urheber der von ihm erstellten Software, falls nicht abweichend vereinbart.
2. Der Endkunde, für den die Software zu erstellen ist, hat Miturheberrecht und Nutzungsrecht an der von dem Freelancer für den Auftrag erstellten Software.

§10 Schlussbestimmungen
1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
3. Gerichtsstand für beide Parteien ist der Geschäftssitz des Freelancers.

 

Muster-Rahmenvertrag für Endkunden
EKX_TBN_RV.pdf
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Muster-Projekteinzelvertrag für Endkunden
EKX_TBN_EV.pdf
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